1. Schaffung der Möglichkeit den outgesourcten IT-Bereich
einer Hypothekenbank anhand weniger Kennzahlen steuern zu können.
2. Nachweis eines funktionierenden IT-Kontrollsystems in der
Outsourcing-Maßnahme entsprechend des Rundschreibens 11/2001 des BAKred (Nachf.
BAFin) zum §25a des Kreditwesengesetzes
(KWG) und den Richtlinien der Wirtschaftsprüfer gemäß IDW PS 330 und IDW RS
FAIT 1
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