Jörg-Uwe Beyer
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
der JUB Unternehmensberatung GmbH

Stand: 17. Mai 2026
Anbieter: JUB Unternehmensberatung GmbH
Adresse: Steinberg 79b, 22880 Wedel
Vertreten durch: Jörg-Uwe Beyer

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Angebote und Leistungen der JUB Unternehmensberatung GmbH, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
  2. Die AGB gelten insbesondere für Leistungen in den Bereichen Unternehmensberatung, IT-Strategieberatung, Prozessanalyse, Organisationsentwicklung, Projekt- und Portfoliomanagement, IT-Governance, IT-Controlling, IT-Service-Management, Business Continuity, Cybersecurity-Check, IT-GPS, Tauch-Check, Deep Dive Analyse, 90-Tage-Tauchplan, Fördermittelberatung, Workshops, Moderationen, Trainings, Webinare, digitale Inhalte sowie Coaching von Unternehmern, Führungskräften und Teams.
  3. Diese AGB gelten vorrangig gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Soweit Leistungen ausnahmsweise gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB erbracht werden, gelten diese AGB nur, soweit zwingende Verbraucherschutzvorschriften nicht entgegenstehen.
  4. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn die JUB Unternehmensberatung GmbH ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
  5. Individualvereinbarungen, Leistungsbeschreibungen, Angebote und Projektverträge haben Vorrang vor diesen AGB.

§ 2 Vertragsschluss

  1. Angebote der JUB Unternehmensberatung GmbH sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
  2. Ein Vertrag kommt zustande durch schriftliche Annahme eines Angebots, durch Unterzeichnung eines Auftragsdokuments, durch Buchung einer Leistung, durch schriftliche Bestätigung per E-Mail oder durch tatsächliche Inanspruchnahme der Leistung.
  3. Umfang, Inhalt, Termine, Vergütung und besondere Bedingungen der Leistung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung oder der individuellen Vereinbarung.
  4. Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen einer Vereinbarung in Textform, zum Beispiel per E-Mail.

§ 3 Leistungsarten und Leistungscharakter

  1. Die JUB Unternehmensberatung GmbH erbringt Beratungs-, Analyse-, Coaching-, Moderations-, Konzeptions- und Umsetzungsbegleitungsleistungen.
  2. Soweit nicht ausdrücklich ein konkreter Erfolg oder ein bestimmtes Werk vereinbart wurde, handelt es sich um Dienstleistungen. Geschuldet ist eine fachgerechte Beratung und Begleitung, nicht der Eintritt eines bestimmten wirtschaftlichen, organisatorischen, finanziellen, förderrechtlichen oder persönlichen Erfolgs.
  3. Empfehlungen, Konzepte, Roadmaps, Maßnahmenpläne, Analysen, Checklisten, Bewertungen und Präsentationen beruhen auf den vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen sowie auf den zum Zeitpunkt der Leistungserbringung erkennbaren Umständen.
  4. Die Verantwortung für unternehmerische Entscheidungen, deren Umsetzung und deren wirtschaftliche Folgen verbleibt beim Auftraggeber.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber stellt alle für die Leistung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge, Ansprechpartner und Entscheidungen rechtzeitig, vollständig und zutreffend zur Verfügung.
  2. Der Auftraggeber benennt eine verantwortliche Ansprechperson, die zur Abstimmung, Freigabe und Entscheidung berechtigt ist.
  3. Verzögerungen, Mehraufwand oder Qualitätsbeeinträchtigungen, die durch verspätete, unvollständige oder fehlerhafte Mitwirkung entstehen, gehen zulasten des Auftraggebers.
  4. Erkennt der Auftraggeber, dass Angaben, Unterlagen oder Annahmen unzutreffend, unvollständig oder überholt sind, informiert er die JUB Unternehmensberatung GmbH unverzüglich.
  5. Der Auftraggeber bleibt verantwortlich für die rechtliche, steuerliche, technische, organisatorische und wirtschaftliche Prüfung sowie Umsetzung von Empfehlungen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

§ 5 Kostenlose Angebote, Checks und Erstgespräche

  1. Kostenlose Angebote wie Erstgespräche, Analysegespräche, Tauch- oder andere Checks, Checklisten, E-Mail-Serien, Impulse, Kurzanalysen oder Freebies dienen der ersten Orientierung.
  2. Kostenlose Auswertungen und Empfehlungen ersetzen keine individuelle Beratung, keine vollständige Unternehmensanalyse, keine Rechtsberatung, keine Steuerberatung, keine Fördermittelprüfung und keine technische Sicherheitsprüfung.
  3. Aus kostenlosen Angeboten entsteht kein Anspruch auf eine weiterführende Beratung, eine bestimmte Bewertung, eine Förderzusage, eine bestimmte Empfehlung oder eine bestimmte wirtschaftliche Verbesserung.
  4. Die JUB Unternehmensberatung GmbH kann kostenlose Angebote jederzeit ändern, einschränken oder einstellen.

§ 6 Tauch-Check, Deep Dive Analyse und 90-Tage-Tauchplan

  1. Der Tauch-Check dient der strukturierten Ersteinschätzung von Abhängigkeiten, Rollen, Prozessen, IT-Unterstützung, Digitalisierung, Risiken und Handlungsfeldern.
  2. Die Deep Dive Analyse dient der vertiefenden Betrachtung ausgewählter Engpässe, Risiken, Rollen, Prozesse, Systeme und Verantwortlichkeiten. Inhalt und Tiefe richten sich nach der vereinbarten Dauer, den bereitgestellten Informationen und dem vereinbarten Ziel.
  3. Der 90-Tage-Tauchplan dient der strukturierten Umsetzungsbegleitung. Er kann Analyse, Priorisierung, Roadmap, Prozessarbeit, Rollenklärung, Coaching, Umsetzungsbegleitung und Review-Termine enthalten.
  4. Der Auftraggeber bleibt für die tatsächliche Umsetzung von Maßnahmen, interne Kommunikation, Personalentscheidungen, technische Entscheidungen und wirtschaftliche Entscheidungen verantwortlich.
  5. Aussagen wie „Entlastung“, „Freiheit“, „Unabhängigkeit“, „Struktur“, „mehr Klarheit“ oder vergleichbare Nutzenbeschreibungen beschreiben angestrebte Wirkungen, aber keine garantierten Ergebnisse.

§ 7 IT-GPS, IT-Beratung und Organisationsberatung

  1. Leistungen im Rahmen von IT-GPS und vergleichbaren Beratungsansätzen dienen der Analyse, Strukturierung und Verbesserung von IT-Leistung, IT-Kosten, IT-Prozessen, IT-Services, IT-Governance, Projektportfolio, Servicequalität, Transparenz, Security und Business-IT-Zusammenarbeit.
  2. Die JUB Unternehmensberatung GmbH schuldet keine vollständige technische Prüfung aller Systeme, keine Penetrationstests, keine Zertifizierung, keine Rechtskonformitätsprüfung und keine IT-Sicherheitsgarantie, sofern dies nicht ausdrücklich gesondert vereinbart ist.
  3. Empfehlungen zu IT-Systemen, Tools, Dienstleistern, Prozessen oder Organisationsmodellen sind Entscheidungsgrundlagen. Die Auswahl, Beschaffung, Einführung und der Betrieb liegen beim Auftraggeber, sofern keine gesonderte Umsetzungsverantwortung vereinbart wurde.
  4. Bei Projektmanagement- oder Umsetzungsbegleitungsleistungen übernimmt die JUB Unternehmensberatung GmbH keine Gesamtverantwortung für Projektbudget, Ressourcen, Lieferanten, interne Entscheidungen oder Projekterfolg, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart ist.

§ 8 Fördermittelberatung und Antragsunterstützung

  1. Soweit der Auftragnehmer Leistungen im Zusammenhang mit der Prüfung von Fördermöglichkeiten, der Vorbereitung oder Begleitung von Förderanträgen sowie der Kommunikation mit Förderstellen oder sonstigen am Förderverfahren beteiligten Dritten erbringt, gelten ergänzend die nachfolgenden Regelungen.
  2. Gegenstand dieser Leistungen ist eine sorgfältige fachliche, organisatorische und wirtschaftliche Unterstützung des Auftraggebers. Eine Bewilligung, Auszahlung oder dauerhafte Beibehaltung von Fördermitteln wird nicht geschuldet.
  3. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, erbringt der Auftragnehmer keine Rechtsberatung, Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, technische Begutachtung oder Finanzierungsvermittlung. Der Auftraggeber bleibt für die sachliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Freigabe aller Angaben, Unterlagen und Nachweise verantwortlich.
  4. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Angebote, Zahlen und Nachweise vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Verzögerungen oder Mehraufwand, die auf fehlender, unvollständiger oder verspäteter Mitwirkung des Auftraggebers beruhen, gehen zulasten des Auftraggebers.
  5. Eine Kommunikation mit Förderstellen, Projektträgern, Banken oder sonstigen Dritten erfolgt durch den Auftragnehmer nur, soweit dies vereinbart ist und eine erforderliche Vollmacht vorliegt. Wesentliche Erklärungen, insbesondere die Rücknahme eines Antrags, der Verzicht auf Fördermittel oder wesentliche Änderungen des Vorhabens, erfolgen nur nach vorheriger Freigabe des Auftraggebers in Textform.
  6. Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot oder der individuellen Vereinbarung. Soweit ein Erfolgshonorar vereinbart ist, bezieht es sich ausschließlich auf tatsächlich ausgezahlte, nicht rückzahlbare Zuschussmittel, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde. Abweichend kann vereinbart werden, dass der Honoraranspruch dem Grunde nach bereits mit der Förderzusage entsteht und ganz oder teilweise vor Auszahlung der Fördermittel fällig wird; die endgültige Abrechnung erfolgt in diesem Fall auf Basis der tatsächlich ausgezahlten Zuschussmittel. Darlehen, Bürgschaften, Zinsvorteile, Steuerersparnisse, Umsatzsteuer und sonstige mittelbare wirtschaftliche Vorteile bleiben bei der Berechnung unberücksichtigt.
  7. Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr dafür, dass seine Vergütung im jeweiligen Förderprogramm ganz oder teilweise als förderfähige Ausgabe anerkannt wird.
  8. Der Auftragnehmer haftet nicht für Entscheidungen von Förderstellen, Banken, Behörden oder sonstigen Dritten. Ebenso haftet er nicht für Nachteile oder Schäden, die auf unrichtigen, unvollständigen oder verspäteten Angaben oder Unterlagen des Auftraggebers oder eingebundener Dritter beruhen. Im Übrigen gelten die allgemeinen Haftungsregelungen dieser AGB.

§ 9 Coaching von Unternehmern, Führungskräften und Teams

  1. Coaching ist eine individuelle Entwicklungs-, Reflexions- und Begleitungsleistung. Es dient der Klärung beruflicher, unternehmerischer, kommunikativer, führungsbezogener oder organisatorischer Fragestellungen.
  2. Coaching ist keine Psychotherapie, keine Heilbehandlung, keine medizinische Beratung, keine Rechtsberatung, keine Steuerberatung und keine Finanzberatung.
  3. Der Coachee bleibt für seine Entscheidungen, Handlungen, Kommunikation und persönliche Entwicklung selbst verantwortlich.
  4. Ein bestimmter persönlicher, beruflicher, psychologischer, gesundheitlicher oder wirtschaftlicher Erfolg wird nicht geschuldet.
  5. Soweit ein Unternehmen Auftraggeber ist und einzelne Führungskräfte oder Mitarbeitende gecoacht werden, wird Vertraulichkeit über persönliche Inhalte des Coachings gewahrt. Berichte an den Auftraggeber erfolgen nur in dem zuvor vereinbarten Umfang, zum Beispiel zu Terminen, allgemeinen Themenfeldern oder vereinbarten Entwicklungszielen, nicht jedoch zu vertraulichen persönlichen Inhalten ohne Zustimmung des Coachees.
  6. Coaching kann beendet oder unterbrochen werden, wenn eine weitere Durchführung aus fachlichen, persönlichen, gesundheitlichen oder ethischen Gründen nicht sinnvoll erscheint. Bereits erbrachte Leistungen bleiben vergütungspflichtig.
  7. Bei erkennbaren Themen mit medizinischem, psychotherapeutischem oder akut krisenhaftem Charakter kann die JUB Unternehmensberatung GmbH empfehlen, geeignete Fachstellen, Ärzte, Psychotherapeuten oder Beratungsstellen hinzuzuziehen.

§ 10 Workshops, Webinare, Trainings und digitale Inhalte

  1. Workshops, Webinare und Trainings werden nach der jeweiligen Leistungsbeschreibung erbracht.
  2. Termine, Inhalte, Ablauf, Teilnehmerzahl, Unterlagen, Aufzeichnungen und technische Voraussetzungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.
  3. Bei Online-Formaten ist der Auftraggeber bzw. Teilnehmer verantwortlich für eine geeignete technische Ausstattung, stabile Internetverbindung, funktionsfähige Kamera/Mikrofon-Lösung und störungsfreie Teilnahmeumgebung.
  4. Aufzeichnungen von Live-Terminen erfolgen nur, wenn dies ausdrücklich angekündigt oder vereinbart wurde.
  5. Digitale Unterlagen, Videos, Checklisten, Vorlagen, Arbeitsblätter und sonstige Materialien dürfen nur für eigene interne Zwecke genutzt werden. Eine Weitergabe, Veröffentlichung, Vervielfältigung, Bearbeitung, Schulung Dritter oder kommerzielle Nutzung ist nur mit vorheriger Zustimmung zulässig.
  6. Angebote mit strukturierten Lerninhalten, Selbstlernphasen, Feedback, Aufgaben oder Lernerfolgskontrolle können rechtlich als Fernunterricht einzuordnen sein. Solche Angebote werden gesondert geprüft und vertraglich beschrieben. Soweit eine Zulassung oder besondere Vertragsgestaltung erforderlich ist, erfolgt dies außerhalb dieser allgemeinen AGB.

§ 11 Termine, Absagen und Verschiebungen

  1. Vereinbarte Termine sind verbindlich.
  2. Der Auftraggeber kann Einzeltermine bis 48 Stunden vor Beginn kostenfrei verschieben, sofern nichts anderes vereinbart ist.
  3. Bei Absagen oder Verschiebungen weniger als 48 Stunden vor Terminbeginn kann die JUB Unternehmensberatung GmbH 50 % des vereinbarten Honorars berechnen.
  4. Bei Nichterscheinen ohne rechtzeitige Absage kann das volle Honorar berechnet werden.
  5. Für Workshops, Gruppenformate, mehrtägige Veranstaltungen oder Termine mit Reiseaufwand können im Angebot abweichende Stornierungsregelungen vereinbart werden.
  6. Die JUB Unternehmensberatung GmbH kann Termine aus wichtigem Grund verschieben, insbesondere bei Krankheit, höherer Gewalt, technischen Störungen, familiären Notfällen oder unvorhersehbaren Ereignissen. In diesem Fall wird ein Ersatztermin angeboten.

§ 12 Vergütung, Zahlungsbedingungen und Auslagen

  1. Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot.
  2. Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
  3. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
  4. Reisezeiten, Reisekosten, Übernachtungskosten, Spesen, Materialkosten, Lizenzkosten oder sonstige Auslagen werden nur berechnet, wenn dies vereinbart oder zur Leistungserbringung erforderlich und angemessen ist.
  5. Bei Zahlungsverzug ist die JUB Unternehmensberatung GmbH berechtigt, weitere Leistungen bis zum Ausgleich offener Forderungen zurückzuhalten.
  6. Aufrechnungen sind nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

§ 13 Vertraulichkeit

  1. Die Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen, Geschäftsgeheimnisse, personenbezogenen Daten, internen Unterlagen, Strategien, Kalkulationen, Kundeninformationen, Projektdaten und sonstigen nicht öffentlich bekannten Informationen vertraulich zu behandeln.
  2. Die Vertraulichkeit gilt auch nach Vertragsende fort.
  3. Von der Vertraulichkeit ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind, ohne Verstoß gegen diese Vereinbarung bekannt werden, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.
  4. Die JUB Unternehmensberatung GmbH darf vertrauliche Informationen an Mitarbeitende, freie Mitarbeitende, Dienstleister oder fachliche Partner weitergeben, soweit dies zur Leistungserbringung erforderlich ist und diese zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.

§ 14 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

  1. Die Parteien beachten die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften.
  2. Soweit die JUB Unternehmensberatung GmbH personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.
  3. Soweit personenbezogene Daten im Rahmen eigener Verantwortlichkeit verarbeitet werden, gelten die Datenschutzhinweise der JUB Unternehmensberatung GmbH.
  4. Der Auftraggeber stellt sicher, dass er zur Übermittlung personenbezogener Daten an die JUB Unternehmensberatung GmbH berechtigt ist.

§ 15 Einsatz von Dritten, Tools und KI-Unterstützung

  1. Die JUB Unternehmensberatung GmbH darf zur Leistungserbringung geeignete Dritte, Dienstleister, Plattformen, Softwarelösungen und digitale Werkzeuge einsetzen, soweit berechtigte Interessen des Auftraggebers nicht entgegenstehen.
  2. Der Einsatz von KI-gestützten Werkzeugen kann zur Strukturierung, Analyse, Textentwicklung, Ideengenerierung oder Effizienzsteigerung erfolgen. Vertrauliche oder personenbezogene Daten werden nur unter Beachtung der vereinbarten Vertraulichkeit und datenschutzrechtlichen Anforderungen verarbeitet.
  3. Der Auftraggeber kann besondere Anforderungen an Vertraulichkeit, Toolnutzung, Datenverarbeitung oder Informationssicherheit vor Beginn der Leistung in Textform mitteilen. Daraus entstehender Mehraufwand kann gesondert vergütet werden.

§ 16 Nutzungsrechte an Unterlagen und Arbeitsergebnissen

  1. Arbeitsergebnisse, Konzepte, Präsentationen, Analysen, Vorlagen, Checklisten, Methoden, Modelle, Texte, Roadmaps und sonstige Unterlagen bleiben urheberrechtlich geschützt.
  2. Nach vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur internen Nutzung im eigenen Unternehmen.
  3. Eine Weitergabe an Dritte, Veröffentlichung, Vervielfältigung, Bearbeitung, kommerzielle Nutzung, Schulung Dritter oder Nutzung in verbundenen Unternehmen ist nur erlaubt, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
  4. Methoden, Vorgehensmodelle, allgemeines Know-how, Templates, Frameworks und Erfahrungswissen der JUB Unternehmensberatung GmbH bleiben deren geistiges Eigentum.
  5. Der Auftraggeber darf Arbeitsergebnisse nicht ohne Zustimmung so verändern oder verwenden, dass ein falscher Eindruck über Herkunft, Aussage oder Verantwortlichkeit entsteht.

§ 17 Referenzen

  1. Die JUB Unternehmensberatung GmbH darf den Auftraggeber nur mit dessen vorheriger Zustimmung als Referenz nennen.
  2. Inhalte, Projektdetails, Ergebnisse, Namen, Logos oder Fallstudien dürfen nur veröffentlicht werden, wenn der Auftraggeber dem ausdrücklich zugestimmt hat.
  3. Anonymisierte Projekterfahrungen dürfen verwendet werden, sofern ein Rückschluss auf den Auftraggeber nicht möglich ist.

§ 18 Haftung

  1. Die JUB Unternehmensberatung GmbH haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
  2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die JUB Unternehmensberatung GmbH nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
  3. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  4. Die JUB Unternehmensberatung GmbH haftet nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, ausgebliebene Förderungen, ausgebliebene wirtschaftliche Erfolge, mittelbare Schäden oder Folgeschäden, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
  5. Die Haftung für Entscheidungen des Auftraggebers, interne Umsetzung, Verhalten von Mitarbeitenden, Verhalten externer Dienstleister, Entscheidungen von Behörden, Förderstellen, Banken, Versicherungen oder sonstigen Dritten ist ausgeschlossen, soweit die JUB Unternehmensberatung GmbH diese nicht schuldhaft verursacht hat.
  6. Soweit Leistungen auf Informationen des Auftraggebers beruhen, haftet die JUB Unternehmensberatung GmbH nicht für Folgen unrichtiger, unvollständiger oder verspäteter Informationen.

§ 19 Höhere Gewalt und Leistungshindernisse

  1. Ereignisse außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs der Parteien, insbesondere Krankheit, Naturereignisse, Krieg, Terror, Pandemien, behördliche Maßnahmen, Stromausfall, Internetausfall, Streik, Ausfall wesentlicher Dienstleister oder technische Großstörungen, befreien die betroffene Partei für die Dauer der Störung von ihren Leistungspflichten.
  2. Die Parteien informieren sich unverzüglich über solche Ereignisse und stimmen das weitere Vorgehen angemessen ab.
  3. Dauert ein Leistungshindernis länger als 30 Tage, kann jede Partei den betroffenen Vertragsteil kündigen. Bereits erbrachte Leistungen bleiben vergütungspflichtig.

§ 20 Vertragslaufzeit und Kündigung

  1. Laufzeit und Kündigungsmöglichkeiten ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.
  2. Ist keine feste Laufzeit vereinbart, kann ein laufender Beratungs- oder Coachingvertrag mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende in Textform gekündigt werden.
  3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  4. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei erheblich gegen Vertragspflichten verstößt, Zahlungen trotz Mahnung nicht leistet, notwendige Mitwirkung dauerhaft verweigert oder die Vertrauensgrundlage nachhaltig gestört ist.
  5. Im Fall der Kündigung sind bereits erbrachte Leistungen, angefallene Auslagen und verbindlich disponierte Fremdkosten zu vergüten.

§ 21 Verbraucher, Widerruf und Streitbeilegung

  1. Die Leistungen der JUB Unternehmensberatung GmbH richten sich grundsätzlich an Unternehmer, Unternehmen, Führungskräfte in beruflichem Kontext, Selbständige, Freiberufler und Organisationen.
  2. Soweit ausnahmsweise ein Vertrag mit einem Verbraucher im Sinne des § 13 BGB geschlossen wird und ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, erhält der Verbraucher eine gesonderte Widerrufsbelehrung.
  3. Wird bei Verbraucherverträgen ausdrücklich verlangt, dass die Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, gelten die gesetzlichen Anforderungen an Zustimmung, Kenntnisbestätigung und Wertersatz.
  4. Die JUB Unternehmensberatung GmbH ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, sofern im Impressum nichts anderes angegeben ist.

§ 22 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist der Sitz der JUB Unternehmensberatung GmbH, soweit gesetzlich zulässig.
  3. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: 17. Mai 2026

JUB Unternehmensberatung GmbH

Steinberg 79b
22880 Wedel